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Hannover, 24.08.2010
Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Jugendhilfestation Ronnenberg
Sehr geehrter Herr Jagau,
in der Stadt Ronnenberg wird derzeit über die Möglichkeit der Einrichtung einer Jugendhilfestation diskutiert. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:
1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit in Ronnenberg eine Jugendhilfestation eingerichtet werden kann?
2. Welcher Personalschlüssel wäre bei der Einrichtung einer Jugendhilfestation in Ronnenberg zugrunde zu legen?
3. Gibt es Vorschriften für die erforderliche räumliche Größe einer Jugendhilfestation und wie sehen diese für Ronnenberg bezüglich der Gesamtgröße der Einrichtung aus? Gibt es
Vorschriften über die erforderliche Größe einzelner Räume?
4. Welche Kosten entstehen der Stadt Ronnenberg, wenn vor Ort eine Jugendhilfestation eingerichtet werden würde?
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard
Wicke
-Vorsitzender-