Di
30
Aug
2011
Antrag gemäß § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung
Sicherheit im Busverkehr in der Region Hannover
In die Sitzung des Verkehrsausschusses am 13. September 2011
In die Sitzung des Regionsausschusses am 20. September 2011
In die Sitzung der Regionsversammlung am 27. September 2011
Beschlussvorschlag:
Die Region Hannover weist RegioBus /üstra an, die gleichen Qualitätskriterien für Fahrerinnen und Fahrer von Subunternehmen vertraglich zu regeln, wie sie für das Fahrpersonal von Schulbussen im Freistellungsverkehr gelten.
Begründung:
Der ÖPNV wird in der Bussparte von RegioBus und der üstra in der Region Hannover bedient. Bei der RegioBus werden z.B. rd. 34 % aller Buskilometer (= 8,3 Mio. km in 2010) über Auftragsunternehmen erbracht.
Während für den Schulbusverkehr von der Region Hannover vertragliche Anforderungen an das Fahrpersonal gestellt werden (Mindestalter 21 Jahre; mind. 2 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B; Geltungsdauer 5 Jahre, danach muss Verlängerung beantragt werden; nach Vollendung des 60. Lebensjahres darf nur eine Verlängerung erfolgen, wenn Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit durch ein arbeitsmedizinisches Gutachten nachgewiesen werden), gilt dies für z.B. Fahrerinnen und Fahrer von Auftragsunternehmen der RegioBus nicht.
Fahrerinnen und Fahrer von Bussen mit über 50 Passagieren unterliegen, wenn sie von Subunternehmen gestellt werden, nicht den gleichen Qualitätskriterien wie z.B. Fahrerinnen und Fahrern von Schulbussen mit gleicher Anzahl von Fahrgästen.
Mit freundlichen Grüßen
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gez. Oliver Brandt Verkehrspolitischer Sprecher |
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