Do

11

Aug

2011

Mitarbeiterräume/Lehrerzimmer in den regionseigenen Schulen inkl. Antwort

 

Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

 

Mitarbeiterräume/Lehrerzimmer in den regionseigenen Schulen

Sehr geehrter Herr Jagau,

 

der Arbeitsrhythmus an den Schulen hat sich so verändert, dass mehr Anwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern erforderlich ist. Die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften an den Schulen tragen diesen veränderten Rahmenbedingungen nicht immer Rechnung. Bei meinen Besuchen der Förder- und der Berufsbildenden Schulen habe ich feststellen müssen, dass nicht alle Lehrkräfte einen eigenen Arbeitsplatz haben und in unzumutbaren Lehrerzimmern noch nicht einmal über einen Sitzplatz verfügen. Ein internetfähiger Arbeitsplatz, ein Telefon, Eigentumsfächer und eine Garderobe sind nicht generell vorhanden. Dieses Ergebnis wird von der Schulinspektion unterstrichen, die in ihren Abschlussberichten feststellt, dass an zahlreichen Regionsschulen (u. a. BBS 2, BBS Anna-Siemsen, BBS Hannah-Arendt, BBS Multi-Media, FS Schule im Großen Freien in Sehnde-Ilten, FS Calenberger Schule Pattensen, FS Eberhard-Schomburg-Schule Laatzen-Gleidingen, FS Schule am Wasserwerk Burgdorf, FS Paul-Moor-Schule Wunstorf, FS Gutzmannschule Langenhagen, FS Selma-Lagerlöf-Schule in Ronnenberg, FS Ilmasi Garbsen) viele Lehrkräfte zu bestimmten Arbeitszeiten überhaupt keinen Arbeitsplatz haben bzw. unter sehr beengten Verhältnissen in Kleinstlehrerzimmern arbeiten müssen. Die heutigen Anforderungen an den Beruf der Lehrerin und des Lehrers erfordern jedoch einen eigenen Arbeitsplatz und einen angemessenen Sozialraum.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Größe der Mitarbeiterräume/Lehrerzimmer

        (Bitte für jede Schule aufschlüsseln.)

a) Wie viele Lehrerzimmer mit wie vielen Sitzplätzen gibt es

an den einzelnen Regionsschulen? Wie viele Lehrerinnen

und Lehrer sind an den einzelnen Schulen tätig? Hat im

Lehrerzimmer jede Lehrkraft einen eigenen Sitzplatz?

b) Besteht die Möglichkeit, persönliche Gegenstände 

sicher aufzubewahren?

c) Besteht die Möglichkeit, an einem internetfähigen 

Arbeitsplatz zu arbeiten?

d) An welchen Schulen hat die Regionsverwaltung seit

2001 Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten

von Lehrkräften unternommen? Was genau wurde jeweils

gemacht? Wie hoch waren die jeweiligen Kosten?

e) Entspricht die Größe der Lehrerzimmer hinsichtlich der Bewegungsfläche am Arbeitsplatz den berufsgenossen-schaftlichen- und arbeitsmedizinischen Standards, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren für die Lehrkräfte

abzuwehren?

f) Welche baulichen Maßnahmen hat die Regionsverwaltung seit der Bekanntgabeer Inspektionsberichte unternommen, um die beanstandeten Verhältnisse im Bereich der Lehrerzimmer an den o.g. Schulen abzustellen?

  

   2.    Ruheraum

a) Ist an jeder Schule ein Ruheraum vorhanden?

b) Gibt es für Schwangere eine Liegemöglichkeit (ArbStättV § 6 Absatz 3)?

 

  3.    Schulverwaltungsräume als Mitarbeiterraum/Lehrerzimmer

In ihrem Abschlussbericht stellt die Schulinspektion für die FS Unter den Eichen in Mellendorf am 17.03.2011 auf Seite 9 fest: „Darüber hinaus ist aus Sicht der Schulinspektion die Raumlösung für die Schulverwaltung zu überdenken (Sekretariat, Förderschulrektorin und -konrektorin arbeiten in einem Raum, in dem auch das Kopiergerät für die Lehrkräfte sowie die Postfächer stehen).“

                                                                                         a) Wie beurteilt die Regionsverwaltung das Raumklima unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten?

b) Gibt es bereits konkrete Überlegungen in der Regionsverwaltung, diese unhaltbare Situation zu beheben?

c) Gibt es vergleichbare Raumsituationen für dieSchulverwaltung an anderen regionseigenen Schulen?

 

Mit freundlichen Grüßen                           f.d.R.

 

 

 

gez. Bernward Schlossarek                              Lieberum          

-Regionsabgeordneter-                           -Referentin-

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Nach dem Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlruhe vom 28.1.2008 – 3 K 1901/07 haben Lehrerinnen und Lehrer keinen Anspruch auf ein Arbeitszimmer in der Schule. Zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts können die Lehrkräfte die Räumlichkeiten in der Schule nutzen; Büromaterial und Arbeitsmittel müsse ihnen der Schulträger ohnehin überlassen. Es liege außerdem ein sachlicher Grund dafür vor, dass Lehrern im Gegensatz zu anderen Beamten kein Dienstzimmer zur Verfügung gestellt werde, denn die Arbeitszeit von Lehrern sei nur zu einem Teil durch Anwesenheitspflichten in der Schule gebunden. Im Übrigen könne ein Lehrer frei entscheiden, ob er zu Hause oder in der Schule arbeite.

 

Verbindliche Richtlinien über die Ausgestaltung von Schulanlagen gab es bis 1988. Diese Richtlinien sind durch Erlass des MK vom 18.08.1988 aufgehoben worden.

 

Die Bezirksregierung Hannover hat mit Verfügung vom 26.06.2002 für die Planung von Schulbauvorhaben bestätigt, dass keine Bedenken bestehen, die bisherigen Schulbauhandreichungen zunächst weiterhin als Planungsgrundlage heranzuziehen.

 

Zu Lehrerarbeitsplätzen und Lehrerzimmern in allgemein bildenden Schulen enthalten die – nicht verbindlichen – Schulbauhandreichungen für die Planung von Schulneubauten folgende Hinweise:

 

Gemeinsames Lehrerzimmer (auch BBS):

2 m² je Platz für Information, Gespräch, Erholung und Arbeiten. Der Bemessung der Plätze ist – abzüglich der Plätze in den Unterrichtsbereichen, der Mediothek und den Unterrichtsbereichen für Fachpraxis in berufsbildenden Schulen - etwa die Zahl der rechnerisch ermittelten Vollzeitlehrer zugrunde zu legen.

Die Berechnung der Größe des gemeinsamen Lehrerzimmers erfolgt auf der Basis der pauschalen Anzahl von 1,5 Vollzeitlehrern je Klassenverband x 2 m².

Im Primarbereich und im Sekundarbereich I (FÖS GE bis Klasse 12) gilt das Stammklassenprinzip, jede Klasse hat einen eigenen allgemeinen Unterrichtsraum.

Somit steht je Klassenverband ein Lehrerarbeitsplatz zur Verfügung. Die AUR verfügen über PC oder werden noch ausgestattet.

Für die BBS sind keine Hinweise zu Lehrerarbeitsplätzen zu den Fachtheorie- und Fachpraxisbereichen in den Schulbauhandreichungen gemacht worden.

 

Zu Frage 1 a – c , Frage 2:

 

Die Beantwortung der Fragen ergibt sich aus den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Übersichten.

 

Zu Frage 1d:

 

Alle Sanierungsmaßnahmen in regionseigenen Schulen verbessern mittelbar oder unmittelbar die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer – auch wenn sie nicht unmittelbar die Lehrerzimmer, sondern Klassen- bzw. Fachunterrichtsräume betreffen. Finanzielle Abgrenzungen innerhalb einzelner Projekte, die eine Differenzierung der Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen, wurden nicht vorgenommen. Kontinuierliche Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse ergeben sich auch im Rahmen von kleineren Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung. Darüber hinaus drückt sich die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse für Lehrerinnen und Lehrer nicht allein durch bauliche Veränderungen, sondern insbesondere durch Investitionen in technische Hilfsmittel aus, die dazu dienen, den pädagogischen Auftrag effektiver umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang ist durch die Budgetierung aller Schulen die unmittelbare Steuerung von Einrichtungen und Ausstattungen in die Verantwortung der jeweiligen Schulen gelegt worden, die die Prioritäten für entsprechende Beschaffungen selbst festlegen können.

 

Zu Frage 1 e:

 

Zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Lehrkräfte wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Arbeitsmedizinische Betreuung von Landesbediensteten in Schulen in Niedersachsen obliegt einem durch das Niedersächsische Kultusministerium beauftragten, arbeitsmedizinischen Dienst. Beanstandungen, die einen trägerseitigen Handlungsbedarf verursachen würden, sind in den regionseigenen Schulen bislang nicht aufgetreten.

 

Zu Frage 1 f:

 

Die Berichte der Schulinspektion werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Priorität in jedem Einzelfall in die Planungen der zukünftigen Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgenommen. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass die Schulinspektion die räumliche Situation primär unter schulfachlichen und schulorganisatorischen Gesichtspunkten beurteilt. Insofern sind die Berichte mit Handlungsempfehlungen für den Träger gekoppelt, die in den meisten Fällen aber nicht gesetzlich vorgesehen bzw. zwingend erforderlich sind.

Soweit Sicherheits- und Unfallrisiken beanstandet werden, sind diese in der Vergangenheit unter vorrangiger Priorität unverzüglich beseitigt bzw. abgestellt worden.

Zur Situation in den Lehrerzimmern verweise ich ergänzend auf die Vorbemerkungen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Situation in der Schulverwaltung der Schule Unter den Eichen in Mellendorf war Gegenstand einer ausführlichen Erläuterung mit den Mitarbeitern der Schulinspektion im Rahmen des Abschlussgesprächs. In der Tat befinden sich die Arbeitsplätze der Schulleitung sowie der stellvertretenden Schulleitung in einem gemeinsamen Raum, in dem ebenfalls das Sekretariat untergebracht ist. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass es sich bei der Schule Unter den Eichen um eine vergleichsweise kleine Förderschule (68 Schülerinnen und Schüler) für Kinder mit geistiger Entwicklung handelt, in der eine enge Abstimmung zwischen den Leitungskräften (mit hohem Unterrichtsanteil) und der (teilzeitbeschäftigten) Schulsekretärin gewährleistet werden muss. Dieser intensive, gegenseitige Austausch wird durch die gemeinsame Nutzung eines Büros erheblich erleichtert. Für vertrauliche Eltern- bzw. Mitarbeitergespräche steht ein gesonderter Raum zur Verfügung.

Aus diesem Grund ist es der ausdrückliche Wunsch der Schulleitung, an der vorhandenen Raumsituation nichts zu ändern. Das ist gegenüber der Schulinspektion auch deutlich zum Ausdruck gebracht worden.

Die Inspektoren haben darauf hin auch eine entsprechend weiche Formulierung in Ihrem Bericht gewählt („Darüber hinaus ist aus Sicht der Schulinspektion die Raumlösung für die Schulverwaltung zu überdenken….“).

 

Im Ergebnis ist seitens der Regionsverwaltung aktuell nicht daran gedacht, die räumliche Situation im Verwaltungs- / Leitungsbereich zu ändern.

 

Zu 3. a:

 

Das Raumklima ist unbedenklich. Beanstandungen sind nicht bekannt.

 

Zu 3. b:

 

Die Situation wird als angemessen und zumutbar eingeschätzt (s. o.).

 

Zu 3.c.:

 

Nein. Grundsätzlich verfügen Schulleitungen über eigene Büros.

 

 

 

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