Di

28

Jun

2011

Gebühreneinnahmen aus der gewerblichen Hausmüllsammlung / Personal inkl. Antwort

Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

Gebühreneinnahmen aus gewerblicher Hausmüllsammlung / Personal

Sehr geehrter Herr Jagau,

 

im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft am 09.06.2011 berichtete Frau Hülter, dass aha aus der gewerblichen Hausmüllsammlung Einnahmen in Höhe von rund 28 Mio. € erzielt.

Darüber hinaus war in dieser Sitzung auch das für das Pilotprojekt „O-Tonne“ beschäftigte Personal Thema.

 

Die CDU-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

  1. Wieviele Gewerbebetriebe, aufgeteilt nach Behälter- und Sackabfuhrgebiet, kommen für welchen Anteil des Betrages von 28 Mio. € auf?
     
  2. Wie fließen die Erlöse aus dem Projekt „O-Tonne“, die vornehmlich im Gebiet der Sackabfuhr erwirtschaftet werden, in die Gebührenkalkulation ein? Kommen diese entsprechend nur der Sackabfuhr, oder auch der Behälterabfuhr zu Gute?
  3. Wieviele sog. „Abrufbeschäftigte“ werden aktuell für das Projekt „O-Tonne“ beschäftigt?
     
  4. Wieviele dieser Beschäftigten sind bereits vorher im Zweckverband beschäftigt gewesen und wie viele sind von extern (z. B. Zeitarbeit) eingestellt worden?
     
  5. Wird die Problematik der sog. „Kettenverträge“ beachtet? Wieviele Beschäftigte mussten aufgrund dieser Kettenvertäge bereits unbefristet eingestellt werden?
  6. Wie werden diese „Abrufbeschäftigten“ tariflich eingruppiert?
     
  7. Für welche Dauer (durchschnittlich) werden diese eingestellt?

 

Mit freundlichen Grüßen                                    f. d. R                           

 

gez. Manfred Wenzel                                     gez. Markus Gogolin

- Arbeitskreissprecher Abfallwirtschaft-           -Referent-

Beantwortung der Regionsverwaltung vom 25.07.2011:

 

 

Zu Frage 1:             

Die in der Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft am 09.06.2011 genannte Einnahme aus Gebühren und Entgelten für die Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Gewerbe­abfällen in Höhe von ca. 28 Mio. € kann nicht auf eine bestimmte An­zahl von Gewerbebetrieben je Entsorgungssystem aufgeteilt werden. Gem. § 3 Abs. 3 der Abfallgebührensatzung i. V. mit § 10 Abs. 5 der Abfall­satzung werden Gewerbebetriebe mit größerem Abfallaufkommen mit der zweifachen Grundgebühr veranlagt, § 3 Abs. 6 ff. der Abfallgebühren­satzung stellt die Gebührenbemessung ausschließlich grundstücks­bezogen auf den Abfallbehälter ab, wobei auch eine gemischte ge­werblich/private Nutzung möglich ist. Insofern stellt der „Gewerbebe­trieb“ keinen Satzungstatbestand dar, der zwangsläufig als geson­derter Datenbestand für jedes Entsorgungssystem erhoben werden kann.

 

Dieses vorausgesetzt, wurde der gewerbliche Anteil der Gebühren und Entgelte nicht auf der Grundlage einer bestimmten Anzahl von Gewerbebetrieben ermittelt sondern auf der Grundlage der – teilweise geschätzten – gewerblichen Inanspruchnahme des jeweiligen Abfuhrsystems. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen (Stand 31.12.2010):

 

Gesamtgebühreneinnahmen der

Umleerbehälter               =              68.344.069,56 €

davon Gewerbeanteil ca. 22,3 %              =              15.259.224,52 €

(Summe aus je Behältertyp geschätzten Werten)

 

Die Gebühreneinnahmen der i.d.R. gewerb-

lich genutzten Container > 4,5 m³ beträgt              =              3.521.815,56 €

(Daten werden getrennt erfasst)

 

Gewerbliche Grundgebühr Sackabfuhr              =              3.175.243,20 €

Sackabfuhr erm. Grundgebühr              =              226.724,40 €

Gewerbl. Grundgebühren insgesamt                            3.401.967,60 €

(Daten werden getrennt erfasst)

 

Anteil der gewerbl. Genutzten

Restabfallsäcke (10% geschätzt)               =              754.084,50 €

              insgesamt ca. 22,94 Mio. €

 

Aufgrund des Wegfalls des Anschluss- u.

Benutzungszwangs unterbliebene abfall-

rechtliche Folgegeschäfte der GmbH

(geschätzt, Jahresabschluss 2010)              =              ca. 5 Mio. €

              =              ca. 28 Mio. €

 

Zu Frage 2:

Im Pilotgebiet können nicht nur die Grundstückseigentümer/Innen die O-Tonne bestellen, die an die Sackabfuhr angeschlossen sind; Grundstücke, auf denen die Behälterabfuhr durchgeführt wird, haben ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die O-Tonne zu bestellen. Kosten und Erlöse des Projekts O-Tonne werden entsprechend der Inanspruchnahme den Abfuhrsystemen buchhalte­risch zugeordnet (s. DS II 509/2009, zu 3 a).

 

Zu Frage 3:

Der Zweckverband beschäftigt keine gem. § 12 TzBfG angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zu Frage 4:

Entfällt, siehe Antwort zu 3.

 

Zu Frage 5:

Die arbeitsrechtliche Problematik sog. „Kettenverträge“ ist bekannt und wird beachtet.

 

Zu Frage 6:

Entfällt, siehe Antwort zu 3.

 

Zu Frage 7:

Entfällt, siehe Antwort zu 3.

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