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16

Mär

2011

Anfrage zur Mitgliedschaft der Region Hannover im Zweckverband Landesbühne Hannover inkl. Antwort

Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung

 

Mitgliedschaft der Region Hannover im Zweckverband Landesbühne Hannover

Sehr geehrter Herr Jagau,

 

das Theater für Niedersachsen Hildesheim Hannover GmbH (TfN) ist 2007 aus dem Zusammenschluss der Landesbühne Hannover mit dem Stadttheater Hildesheim entstanden. Die Fusion der beiden Theater erfolgte auf deren Wunsch vor dem Hintergrund struktureller Probleme in beiden Häusern und wurde zum 01.09.2007 vollzogen. Ziel des Zusammenschlusses war, Städte und Gemeinden Niedersachsens mit einem hochwertigen Theaterangebot zu versorgen und einen vielfältigen Mehrspartenstadttheaterbetrieb in Hildesheim zu sichern. Träger der TfN GmbH sind die Stadt Hildesheim, der Landkreis Hildesheim sowie der Zweckverband Landesbühne Hannover, an dem die Region Hannover mit rund 84 % der Gesamtumlage (vgl. DS 241/2008) beteiligt ist. Der Mitgliedsbeitrag, den die Region Hannover an den Zweckverband Landesbühne als Gesellschafter der TfN GmbH überweisen muss, beträgt laut HHPEntwurf 2011 voraussichtlich 587.000 €. Mit dem Beschluss der Regionsversammlung vom 11.05.2010, den Regionspräsidenten aus dem Aufsichtsrat des Zweckverbandes abzuziehen und durch ein Mitglied der Regionsverwaltung zu ersetzen, ist der Eindruck entstanden, dass die Regionsverwaltung beabsichtigt, sich aus der Förderung des TfN zurückzuziehen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Wie bewertet die Regionsverwaltung die aktuelle wirtschaftliche Situation der TfN GmbH? Wie haben sich die Umlagezahlungen für die Region Hannover seit 2007 entwickelt?

 

Welche Auswirkungen hatte die Finanzkrise der regionsangehörigen Kommunen auf das Buchungsverhalten der Gastspielorte in der Spielzeit 2010/2011? Welche regionsangehörigen Kommunen dienen in der aktuellen Spielzeit als Gastspielorte für das Reisetheater? Welche Besucherzahlen hatte das TfN jeweils an den einzelnen Spielorten der Region Hannover in den Spielzeiten seit 2007?

 

Die Regionsversammlung hat am 11.05.2010 beschlossen, den Regionspräsidenten aus dem Aufsichtsrat des Zweckverbandes abzuziehen und durch ein Mitglied der Regionsverwaltung zu ersetzen. In der DS 152/2010 wird diese Maßnahme begründet: „Perspektivisch rückt durch die Aufgabe der Spielstätte Bultstraße/Hannover und das Ende der Zusammenarbeit in den Herrenhäuser Gärten die finanzielle Steuerung stärker in den Vordergrund. Deshalb soll die Wahrnehmung aus dem Beteiligungsmanagement erfolgen.“

a) Welche strategische Absicht verfolgt die Regionsverwaltung mit dieser Entscheidung?

 

b) Erwägt die Regionsverwaltung einen Austritt aus dem Zweckverband bzw. ein Auslaufen des Vertrags, der mit dem Niederlegen des Vorsitzes in der Verbandsversammlung durch den Regionspräsidenten eingeleitet wurde? Hat die Region bereits gegenüber dem Land, dem Zweckverband Landesbühne und der TfN GmbH signalisiert, dass die Region Hannover aus der Landesbühne aussteigen will? Wenn ja, warum ist der zuständige Fachausschuss bisher nicht über diese Aktivitäten informiert worden?

 

c) Dem Gesellschaftsvertrag der TfN vom 01.12.2005 zufolge, kann entsprechend § 21 erstmals zum 31.08.2013 mit einer Frist von 24 Monaten die Mitgliedschaft gekündigt werden. Beabsichtigt die Region, die Mitgliedschaft fristgerecht zum 31.08.2011 zu kündigen? Wenn nein, wie ist der Stand der Vertragsverlängerung?

 

d) Welche finanziellen Verpflichtungen und in welcher Höhe kämen auf die Region Hannover bei einer Kündigung des Vertrages zu?

 

e) Welche wirtschaftlichen Folgen wären für die TfN GmbH und den Zweckverband bei einem Rückzug der Region zu erwarten?

 

f) Die regionsangehörigen Kommunen erhalten durch die Mitgliedschaft der Region Hannover im Zweckverband den sog. „Landkreis Rabatt“ in Höhe von 40% bei der Buchung des Reisetheaters. Welche finanziellen Auswirkungen wären für diejenigen regionsangehörigen Kommunen zu erwarten, die das bisherige Landesbühnenprogramm in vollem Umfang weiter aufrechterhalten wollen?

 

g) Der Berichterstattung der HAZ vom 17.02.2011 war zu entnehmen: “In diesem Verband, ohne dessen Zuwendungen das Theater nicht lebensfähig wäre, ist die Region bei Weitem der größte Zahler. Von den 650.000 €, die der Zweckverband jährlich überweist, kommen 572.000 € aus der Regionskasse. Wegen der tiefroten Zahlen im Regionshaushalt ist der Beitrag fürs Theater öfter mal angetastet, aber bisher nie komplett infrage gestellt worden. Warum das so ist, begründet Regionspräsident Hauke Jagau: Das Theater für Niedersachsen sorgt dafür, dass Theater und Kultur nicht nur für die Bewohner der Landeshauptstadt stattfindet. Kultur gehört zum Menschsein.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum im HHP-Entwurf 2011 bei Produkt 412611 “Förderung von Theatern“ ab 2014 keine Mittel mehr vorgesehen sind?

 

Wie bewertet die Regionsverwaltung die Bedeutung dieser Kultureinrichtung als weichen Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung von LHH und Umland und welche Schlussfolgerungen für die Politik der Region sind daraus zu ziehen?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                           F.d.R.

 

 

 

gez. Bernward Schlossarek                       Lieberum

-Regionsabgeordneter-                            -Referentin-    

 

Antwort der Regionsverwaltung vom 31.03.2011:

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Vorbemerkungen:

Die Region Hannover ist neben Nienburg, Bad Bevensen und Gronau Mitglied im Zweckverband Landesbühne Hannover (kurz: Zweckverband). Aufgabe des Zweckverbandes ist, Theaterveranstaltungen o. ä. Veranstaltungen an seinem Sitz

oder auf Tournee ohne eigenes Ensemble darzubieten oder zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben beteiligt sich der Zweckverband an der Theater für Niedersachsen GmbH (kurz: TfN

GmbH). Weitere Gesellschafter sind Stadt und Landkreis Hildesheim. Die drei Gesellschafter halten jeweils ein Drittel der Anteile. Die für den Zweckverband verbleibende Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, die Willensbildung der Mitgliedskommunen gegenüber der TfN GmbH zu koordinieren sowie die Verbands- umlage zu erheben und die sich aus der Betriebskostenverein- barung ergebende Zuschusszahlung an die TfN GmbH weiterzuleiten. Die TfN GmbH wird vor allem durch Festbetrags-zuschüsse einerseits vom Land und andererseits von den Gesellschaftern finanziert. Die entsprechenden Zuwendungsver-träge laufen nun zum 31.12.2011 aus und müssen neu verhandelt werden. Die Gespräche mit dem Land als dem deutlich größtem Zuschussgeber (ca. 6 Mio. €) haben bislang zu keinem abschlie-ßenden Ergebnis geführt. Insoweit fehlt der Gesellschaft gegenwärtig jegliche Planungssicherheit für den Zeitraum

ab 01.01.2012. Eine belastbare Prognose über die weitere wirtschaftliche Entwicklung und nachhaltige Sicherung der Gesellschaft ist daher derzeit nicht möglich.

 

Zu Frage 1:

Das festgestellte Ergebnis für die abgeschlossene Spielzeit (01.09.2009 bis 31.08.2010) betrug 36 T€. Für die laufende Spielzeit (2010/2011) wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans ein

voraussichtlicher Jahresüberschuss in Höhe von 11 T€ erwartet. Die vorliegenden unterjährigen Berichte weisen keine auffälligen Abweichungen gegenüber dem Plan auf. Für die laufende

Spielzeit ist insofern von einer stabilen wirtschaftlichen Lage auszugehen.

Seit 2007 haben sich die Umlagezahlungen der Region Hannover wie folgt entwickelt:

2007: 543.337 €

2008: 585.151 €

2009: 571.893 €

2010: 587.355 €

2011: 572.009 €

Hierbei ist Folgendes zu berücksichtigen:

Der jährliche Finanzbedarf des Zweckverbandes setzt sich zusammen aus der Zuschusszahlung an die TfN GmbH (650 T€ p.a.), Kosten für die Verwaltung des Zweckverbandes und für 2009 bzw. 2010 jeweils 18.095 € für die eingegangene Ver-pflichtung zur Co-Finanzierung eines mit EFREMitteln geförderten Projektes. Zudem hat die Stadt Sulingen zum 31.12.2009 die Mitgliedschaft im Zweckverband gekündigt. Daraus ergibt sich ab dem 01.01.2010 eine Mehrbelastung für die verbleibenden Mitglieder des Zweckverbandes. Der jährliche Finanzbedarf wird sodann entsprechend des in der Verbandsverordnung definierten Bevölkerungsansatzes auf die einzelnen Mitglieder umgelegt.

 

Zu Frage 2:

Das Buchungsverhalten der regionsangehörigen Kommunen ist trotz der pro Spielzeit wechselnden Produktionen relativ stabil (Rückgang um lediglich 5 Veranstaltungen gegenüber dem Vorjahr). Über das Kaufverhalten der regionsangehörigen Kommunen liegen der Regionsverwaltung keine Informationen vor.

Folgende regionsangehörigen Kommunen dienen in der aktuellen Spielzeit als Gastspielorte für das Reisetheater:

Barsinghausen

Burgdorf

Burgwedel

Garbsen

Langenhagen

Lehrte

Neustadt

Wedemark

Wunstorf

Die an den einzelnen Spielorten der Region Hannover zu verzeichnenden Besucherzahlen sind in der Anlage zur Vorlage-Nr. 0124/2011 (II) AaA dargestellt.

 

Zu Frage 3a:

Wie in den Vorbemerkungen beschrieben, liegt die Hauptaufgabe des Zweckverbandes seit dem Zusammenschluss des Theater-betriebes der Landesbühne mit dem Stadttheater Hildesheim insbesondere in der Verteilung der vereinnahmten Finanzmittel. Damit rückt die finanzielle Steuerung der Mitgliedschaft stärker in den Fokus der Regionsverwaltung. Dieser veränderten Sachlage wird nunmehr durch eine intensive Einbindung des Beteiligungs-managements Rechnung getragen.

 

Zu Frage 3b:

Wie eingangs skizziert, fehlt es gegenwärtig an einer belastbaren finanziellen Gesamtperspektive für die TfN GmbH. Etwaige Festlegungen bezüglich eines zukünftigen Engagements der Region

Hannover sind daher nicht möglich.

 

Zu Frage 3c:

Mit Verweis auf das eingangs beschriebene rechtliche Konstrukt ist die Region Hannover nur indirekt über die Mitgliedschaft im Zweckverband am TfN beteiligt. Das Recht auf Kündigung des

Gesellschaftsvertrages können nur die Gesellschafter der TfN GmbH (Stadt und Landkreis Hildesheim sowie Zweckverband Landesbühne Hannover) in Anspruch nehmen. Auf Zweckver-bandsebene wird die Regionsverwaltung der Verbandsversammlung (Entscheidungsgremium des Zweckverbandes) vorsorglich eine fristgerechte Kündigung des Gesellschaftsvertrages zum 31.08.2013 empfehlen, ohne dass damit eine irreversible Fest-legung verbunden wäre. Vielmehr ist die Entwicklung der Gesamt-finanzierungssituation des TfN abzuwarten und im Rahmen einer abschließenden Entscheidung zu berücksichtigen.

 

Zu Frage 3d:

Grundsätzlich bestehen auf Grund des rechtlichen Konstrukts keine direkten finanziellen Verpflichtungen für die Region Hannover. Auf Zweckverbandsebene sind finanzielle Verpflich-tungen in Form zweier Bürgschaften, die im Zuge der Fusion erforderlich waren, vorhanden. Es ist nicht auszuschließen, dass daraus finanzielle Verpflichtungen für die Region Hannover folgen können.

 

Zu Frage 3e:

Im Hinblick auf das rechtliche Konstrukt hat ein möglicher Ausstieg der Region Hannover aus dem Zweckverband zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Finanzlage der TfN GmbH.

Der Zweckverband als Gesellschafter der TfN GmbH bleibt weiterhin in der Verpflichtung, seinen vertraglich festgelegten Anteil an den Betriebskosten zu leisten. Seine Refinanzierung durch die Verbandsmitglieder ist in der Verbandsordnung des Zweckverbandes geregelt. Hiernach wäre sein benötigter Finanzmittelbedarf (siehe auch Antwort zu 1.) gemäß einer auf die Einwohnerzahl ausgerichteten Bemessungsgrundlage auf die verbleibenden Verbandsmitglieder zu verteilen. Ein möglicher Ausstieg der Region Hannover aus dem Zweckverband hätte insofern einen erheblichen Anstieg der Umlage für die verbleiben-den Verbandsmitglieder zur Folge. Inwieweit diese bereit und in der Lage wären, die entsprechenden Mehraufwendungen zu tragen, entzieht sich der Kenntnis der Regionsverwaltung.

  

Zu Frage 3f:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Die Verträge werden direkt zwischen den regionsangehörigen Kommunen und der TfN GmbH geschlossen.

 

Zu Frage 3g:

Im Haushaltsplanentwurf 2011 wurden vorsorglich ab 2014 keine Mittel im Haushaltsplanentwurf 2011 eingestellt. Dies entspricht der haushaltstechnischen Abbildung des erstmals mit Wirkung

zum 31.12.2013 bestehenden Rechts zur Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband.

 

Zu Frage 4:

Die Regionsverwaltung erkennt – unabhängig von einzelnen Einrichtungen – in einem breiten kulturellen Angebot einen nicht zu unterschätzenden Standortfaktor. Sie wird daher auch zukünftig

dafür Sorge tragen, dass ein möglichst vielfältiges Kulturangebot in der gesamten Region erhalten

bleibt.

 

Anlage(n):

Zu Frage 2: Besucherzahlen in den regionsangehörigen Kommunen pro Spielzeit

 

  

Besucherzahlen in den regionsangehörigen Kommunen pro Spielzeit

Spielzeit 2007/2008

Regionsangehörige Kommunen Besucherzahlen

Barsinghausen 2.008

Burgdorf 2.267

Burgwedel 302

Garbsen 2.656

Langenhagen 2.119

Lehrte 2.199

Neustadt 866

Pattensen 207

Seelze 195

Sehnde 194

Uetze 614

Wedemark 381

Wennigsen 51

Wunstorf 1.975

Summe 16.034

 

Spielzeit 2008/2009

einschl. Sondereffekt: Der geheime Garten

Regionsangehörige Kommunen Besucherzahlen

Barsinghausen 2.052

Burgdorf 2.436

Burgwedel 870

Garbsen 2.243

Gehrden 507

Hemmingen 429

Isernhagen 443

Langenhagen 2.507

Laatzen 835

Lehrte 1.763

Neustadt 681

Pattensen 969

Seelze 232

Sehnde 591

Springe 572

Uetze 240

Wedemark 366

Wennigsen 827

Wunstorf 3.322

Summe 21.885

Anlage zur Vorlage-Nr. 0124/2011 (II) AaA

 

Spielzeit 2009/2010

Regionsangehörige Kommunen Besucherzahlen

Barsinghausen 1.099

Burgdorf 2.567

Burgwedel 194

Garbsen 2.083

Langenhagen 1.565

Lehrte 1.578

Neustadt 529

Seelze 90

Uetze 80

Wedemark 199

Wennigsen 75

Wunstorf 1.501

Summe 11.560

 

Spielzeit 2010/2011 Stand: 30.03.2011

Hinweis: Die Spielzeit dauert an bis zum 31.08.2011

Regionsangehörige Kommunen Besucherzahlen

Barsinghausen bislang 1083

Burgdorf bislang 1525

Burgwedel 293

Garbsen bislang 1539

Laatzen noch offen

Langenhagen bislang 1292

Lehrte 966

Neustadt noch offen

Pattensen noch offen

Wedemark noch offen

Wunstorf bislang 1734

Summe bislang 8432

 

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